Primärdaten: Daten des Auftraggebers
Sekundärdaten: Personenbezogene Daten von betroffenen Dritten (wie zum Beispiel Kunden und Lieferanten des Auftraggebers), welche vom Auftragnehmer verarbeitet werden müssen
Die Get mika GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Auftragsverarbeiter“ genannt) verarbeitet im Auftrag des Vertragspartners (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Verantwortlicher“ genannt) personenbezogene Daten. Dieser Anhang zum Hauptvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der mika App und der mika Website.
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber gemäß dem zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrag über die Nutzung der mika Software-Lösungen.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet dabei Primärdaten sowie Sekundärdaten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
(3) Die Dauer dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags. Der Vertrag endet automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrags.
(1) Art und Zweck der Verarbeitung:
(2) Kategorien personenbezogener Daten:
(3) Kategorien betroffener Personen:
(1) Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
(2) Die vom Auftragnehmer implementierten technisch-organisatorischen Maßnahmen umfassen insbesondere:
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die technisch-organisatorischen Maßnahmen weiterzuentwickeln, sofern dabei mindestens ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet bleibt.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
(3) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen gemäß Art. 12 bis 22 DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt.
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
(3) Der Auftragnehmer setzt derzeit folgende Unterauftragsverarbeiter ein:
Für die mika App:
Für die mika Website:
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Unterauftragsverarbeitern Vereinbarungen zu treffen, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen durch den Auftragnehmer zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gemäß Art. 33 und 34 DSGVO.
(1) Nach Abschluss der Verarbeitung oder nach Beendigung dieses Vertrags hat der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Anhangs bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Anhangs unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags.
(4) Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Hauptvertrags zwischen den Parteien.