Get Mika GmbH
Köpenicker Str. 10
10997 Berlin
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Get Mika GmbH (nachfolgend “mika”) und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde”) über die Nutzung der von mika angebotenen SaaS-Lösung (Software as a Service).
1.2 Die SaaS-Lösung von mika ist eine intelligente Cloud-Lösung, die Unterstützung in Form einer von künstlicher Intelligenz gesteuerten Finanzlösung für Unternehmen bietet. Die SaaS-Lösung vereinfacht Buchhaltungs- und Steuerprozesse für kleine Unternehmen, ohne selbst erlaubnispflichtige steuerberatende Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)auszuführen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn mika ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Das Angebot von mika richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und ausdrücklich nicht an Verbraucher.
2.1 mika stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die SaaS-Lösung über das Internet zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt mit Zugangsdaten, die von mika für Mitarbeitende des Kunden (“Nutzer”) bereitgestellt werden.
2.2 Der Umfang der von mika bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus dem gebuchten Abonnement:
2.3 Die SaaS-Lösung stellt eine Software zur automatisierten Unterstützung bei buchhalterischen und steuerlichen Vorbereitungsprozessen bereit. Sie erbringt keine erlaubnispflichtige Steuerberatung im Sinne des StBerG. Soweit die Saas-Lösung Funktionen zur Erstellung oder technischen Aufbereitung von Steuererklärungen bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage vom Kunden eingegebener Daten und stellt eine automatisierte Datenausgabe ohne erlaubnispflichtige rechtliche Prüfung dar. Die Nutzung der SaaS-Lösung ersetzt nicht die Inanspruchnahme eines qualifizierten Steuerberaters. Sofern erlaubnispflichtige steuerberatende Tätigkeiten im Rahmen des vereinbarten Abonnements enthalten sind, werden diese von zur Steuerberatung befugten Personen erbracht.
2.4 Weitere Leistungen wie betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen oder Workshops zur Automatisierung und Optimierung können gesondert gebucht werden und werden mit 150€ (netto) pro Stunde abgerechnet.
2.5 Express-Jahresabschluss (Add-on)
2.5.1 Kunden des Abonnements „Peace of Mind Buchhaltung und Jahresabschluss“ können für einen einzelnen Jahresabschluss gegen gesondertes Entgelt das Add-on „Express-Jahresabschluss“ hinzubuchen. Das Add-on gilt ausschließlich für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres, für das es gebucht wurde, und kann nur bis zur Übergabe nach Ziffer 2.5.3 gebucht werden. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung in Textform. Das Entgelt für das Add-on wird zusammen mit dem Entgelt für den Jahresabschluss in Rechnung gestellt und ist gemeinsam mit diesem zur Übergabe fällig.
2.5.2 Mit dem Add-on verpflichtet sich mika, innerhalb von fünf Werktagen ab Fristbeginn eine von zwei Leistungen zu erbringen. Bestehen Rückfragen, übermittelt mika dem Kunden alle zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Rückfragen gesammelt. Bestehen keine Rückfragen, bereitet mika den Jahresabschluss vor und stellt dem Kunden die Erklärungen in der SaaS-Lösung zur Übermittlung an die Finanzbehörden bereit. mika benachrichtigt den Kunden per E-Mail, sobald die Erklärungen zur Übermittlung bereitstehen. Die Übermittlung an die Finanzbehörden nimmt der Kunde selbst über die SaaS-Lösung vor.
2.5.3 Die Frist beginnt an dem Werktag, der auf die Erfüllung beider Voraussetzungen folgt. Erstens muss der Kunde alle in der SaaS-Lösung angezeigten To-dos abgeschlossen und seine Buchhaltung für den Jahresabschluss in der SaaS-Lösung eingereicht haben (Übergabe). Zweitens muss das für die Übergabe fällige Entgelt einschließlich des Entgelts für das Add-on vollständig bei mika eingegangen sein.
2.5.4 Hat mika Rückfragen übermittelt, beginnt an dem Werktag nach ihrer vollständigen Beantwortung eine neue Frist von fünf Werktagen für die Vorbereitung und Bereitstellung nach Ziffer 2.5.2. Vollständig beantwortet sind die Rückfragen, wenn der Kunde jede Rückfrage beantwortet und alle angeforderten Unterlagen in der SaaS-Lösung bereitgestellt hat. Ist eine Antwort unvollständig, weist mika den Kunden innerhalb von zwei Werktagen darauf hin. Ergeben sich aus den Antworten oder nachgereichten Unterlagen neue Rückfragen, die vorher nicht erkennbar waren, gilt Satz 1 entsprechend.
2.5.5 Innerhalb von zwei Werktagen nach der Übermittlung der Erklärungen durch den Kunden stellt mika ihm die Unterlagen zur Offenlegung als XML-Datei in der SaaS-Lösung bereit. Die Datei ist für die Übermittlung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB bestimmt. Die Übermittlung an das Unternehmensregister nimmt der Kunde selbst vor. mika übermittelt keine Unterlagen an das Unternehmensregister und ist dazu auch nicht verpflichtet.
2.5.6 Werktage im Sinne dieser Ziffer sind Montag bis Freitag, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage im Land Berlin sowie der 24. und 31. Dezember. Eine Frist ist gewahrt, wenn die geschuldete Leistung bis zum Ende ihres letzten Tages in der SaaS-Lösung bereitgestellt oder per E-Mail versandt wird.
2.5.7 Die Fristen ruhen, solange mika aus Gründen an der Bearbeitung gehindert ist, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder außerhalb des Einflussbereichs von mika liegen. Dazu gehören insbesondere höhere Gewalt, Störungen behördlicher Systeme wie ELSTER und Störungen angebundener Banken. Ändert der Kunde nach der Übergabe Buchungsdaten oder lädt er Unterlagen nach, ohne dass mika dies angefordert hat, beginnt die Frist mit dieser Änderung neu.
2.5.8 mika ist bestrebt, Rückfragen möglichst früh und in der Regel schon vor Ablauf der Frist zu übermitteln, damit der Jahresabschluss innerhalb der Frist vorbereitet werden kann. Dieser Hinweis begründet keine über die Ziffern 2.5.2 bis 2.5.5 hinausgehende Pflicht.
2.5.9 Hält mika eine Frist nach den Ziffern 2.5.2 oder 2.5.4 nicht ein und liegt kein Fall der Ziffer 2.5.7 vor, erstattet mika dem Kunden innerhalb von 14 Tagen das für das Add-on gezahlte Entgelt in voller Höhe. Hält mika allein die Frist nach Ziffer 2.5.5 nicht ein und liegt kein Fall der Ziffer 2.5.7 vor, erstattet mika dem Kunden innerhalb von 14 Tagen die Hälfte dieses Entgelts. Je Jahresabschluss erstattet mika insgesamt höchstens das für das Add-on gezahlte Entgelt. Das übrige Entgelt, insbesondere für den Jahresabschluss, wird weder erstattet noch gemindert. mika bleibt zur Erbringung der Leistungen verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 7, wobei der erstattete Betrag angerechnet wird.
2.5.10 Das Add-on verkürzt ausschließlich die Bearbeitungszeit von mika. Der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, die gesetzlichen Abgabefristen gegenüber den Finanzbehörden und die Offenlegungsfristen gegenüber dem Unternehmensregister einzuhalten. mika übernimmt mit dem Add-on keine Kosten, die dem Kunden durch eine verspätete oder unterlassene Abgabe oder Offenlegung entstehen. Das gilt insbesondere für Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Zwangsgelder und Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Eine Haftung von mika für solche Kosten besteht nur nach Maßgabe der Ziffer 7.
2.5.11 Die Fristen dieser Ziffer sind keine Fixtermine und keine Garantie. Die Ziffern 2.3 und 3.5 bleiben unberührt.
3.1 mika räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht auf Zugang zu und Nutzung der SaaS-Lösung im Wege des Webzugriffs ein.
3.2 Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Eine Überlassung des Zugriffsrechts an Dritte ist nur nach Zustimmung von mika in Textform gestattet.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet:
3.4 Die Bedienung und Konfiguration der SaaS-Lösung obliegt dem Kunden. Sofern mika innerhalb der SaaS-Lösung Hinweise oder Empfehlungen erteilt, handelt es sich um automatisiert erstellte und unverbindliche Informationen, die den Kunden bei seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung unterstützen sollen.
3.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller ihn betreffenden steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen. Alle durch die SaaS-Lösung generierten Ergebnisse sind vom Kunden vor deren Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
4.1 Die durchschnittliche Verfügbarkeit der SaaS-Lösung beträgt 99% im Monatsmittel, d.h. die SaaS-Lösung kann bis zu 7,5 Stunden pro Monat nicht verfügbar sein. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von mika liegen.
4.2 mika wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings behält sich mika ausdrücklich vor, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
4.3 Die Wartung umfasst:
4.4 Supportanfragen sind an support@getmika.de oder über die Feedbackfunktion der SaaS-Lösung einzureichen. Support kann nur auf Anfrage geleistet werden.
5.1 Der Kunde zahlt für die Nutzung der SaaS-Lösung ein monatliches Entgelt, das sich nach dem gewählten Abonnement und der Anzahl der monatlichen Transaktionen richtet.
5.2 Das monatliche Entgelt passt sich automatisch der jeweils gültigen Preiskategorie an, sobald der Durchschnitt der in den letzten drei Monaten abgewickelten Transaktionen die jeweilige Schwelle überschreitet. Einer gesonderten Zustimmung oder Mitteilung bedarf es nicht. Die Anpassung erfolgt ab dem jeweils folgenden Abrechnungszeitraum.
5.3 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der in der Rechnungsstellung angegebene Betrag wird innerhalb der auf der Rechnung spezifizierten Zahlungsfrist fällig.
5.4 Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.1 Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Monatsende. Kündigungen bedürfen der Textform.
6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für mika liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
6.3 Nach Vertragsbeendigung stellt mika dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen einen Export der gespeicherten Kundendaten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung. 30 Tage nach Beendigung des Vertrages wird mika sämtliche Inhalte des Kunden löschen, soweit und so schnell dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. mika ist berechtigt, Inhalte über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus aufzubewahren, wenn mika hierzu gesetzlich, gerichtlich oder behördlich verpflichtet ist.
7.1 Sind die von mika zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird mika innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang einer Mängelrüge die Leistungen nachbessern oder erneut erbringen.
7.2 Fehler werden in vier Fehlerklassen unterteilt und entsprechend priorisiert:
7.3 mika haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet mika bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
7.5 mika haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit.
8.1 Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die mika im Rahmen des Vertrags im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die separat abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
8.2 Die SaaS-Lösung nutzt Technologien der künstlichen Intelligenz zur Verarbeitung der vom Kunden eingegebenen Daten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Eine Verwendung personenbezogener Daten zu Trainingszwecken erfolgt ausschließlich in
anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf einzelne Kunden oder betroffene Personen zulässt. Es werden keine
Daten eines Kunden für andere Nutzer sichtbar.
9.1 mika ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo der Vertragspartnerin als Referenz in sämtlichen Medien zu verwenden.
9.2 Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
9.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 04.06.2026
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